Wie in jedem Monat, so stehen auch im Mai 2021 einige wichtige Änderungen an. Eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen beispielsweise Neuerungen beim Kinderbonus, bei Windows 10 und dem Energieausweis. Auch bei WhatsApp sowie im Insolvenzrecht gibt es neue Regeln.
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Kinderbonus aufgrund der Corona-Pandemie
Bereits im vergangenen Jahr erhielten Eltern mit minderjährigen Kindern einen sogenannten Kinderbonus, Grund ist nach wie vor die enorme Belastung (Stichwort: Distance-Learning und Homeoffice) aufgrund der Beschränkungen der Coronakrise.
In diesem Jahr gibt es für jedes Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Diesen soll die Bundesagentur für Arbeit meistens schon im Mai auszahlen. Die Überweisung soll wenige Tage nach der Auszahlung des regulären Kindergeldes erfolgen.
Support für Windows 10 Version 1909 läuft aus
Nach wie vor nutzen viele Tausend Menschen auch in Deutschland bei Windows 10 die Version 1909. Dabei handelt es sich um das sogenannte November-Update von 2019. Microsoft lässt jetzt den Support für diese Windows-10-Version auslaufen.
Das bedeutet, dass auch die wichtigen Sicherheitspatches nicht mehr erneuert werden. Damit funktioniert zwar der Computer weiterhin. Er ist dann allerdings anfälliger für Sicherheitsrisiken und Viren. Daher rät Microsoft Nutzern, spätestens bis zum 11. Mai ein System-Upgrade durchzuführen.
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Veränderte Richtlinien bei WhatsApp
Eine zwar eher theoretische Änderung, die allerdings viele Millionen Bundesbürger betrifft, bezieht sich auf WhatsApp. Wer den beliebten Messenger nach dem dem 16. Mai 2021 vollständig nutzen möchte, muss bis dahin seine Zustimmung zu neuen Nutzungsrichtlinien erteilen.
So können beispielsweise ohne Zustimmung die User zukünftig keine Anrufe mehr erhalten oder Nachrichten senden. Daher ist es empfehlenswert, den neuen Nutzungsrichtlinien rechtzeitig zuzustimmen.
Neue Regelungen beim Energieausweis
Ebenfalls Veränderungen gibt es in Form neuer Regelungen zum Energieausweis. Diese beinhalten vor allem, dass im neuen Energieausweis weitere Informationen enthalten sein müssen. Dabei handelt es sich insbesondere um die CO2-Emissionen einer Immobilie, die sich aus dem Primärenergiebedarf bzw. dem Primärenergieverbrauch ergeben.
Ab dem 1. Mai ist für die entsprechenden neu zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilien zu beachten, dass diese Informationen im Energieausweis enthalten sind, wie T-Online berichtet.
Corona-Insolvenzrecht: Auslauf einer wichtigen Ausnahme
Eine durchaus wichtige Sonderregelung im Zuge des Insolvenzrechts läuft zum Mai 2021 aus. Aufgrund der Corona-Pandemie war es bis dato so, dass manche Unternehmen nicht sofort anmelden mussten, dass sie insolvent sind.
Die sogenannte Meldepflicht für eine Zahlungsunfähigkeit wurde außer Kraft gesetzt, allerdings nur bis Ende April. Jetzt wiederum gelten die normalen Insolvenzregelungen, sodass eine Zahlungsunfähigkeit umgehend mitgeteilt werden muss.
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